Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
seit 1.1.2023 gilt für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das heißt, dass eine Krankschreibung nicht mehr durch Sie als Arbeitnehmer bei uns vorgelegt werden muss. Wir können sie bei der jeweils zuständigen Krankenkasse elektronisch abrufen. Wir bitten Sie uns weiterhin – wie bisher – über die Erkrankung, deren voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls deren Fortsetzung zu informieren. Zur Vereinfachung soll ab sofort dieses Formular sowohl für die Erstmeldung als auch für die jeweiligen Folgemeldungen verwendet werden. Eine Information per Mail ist dann nicht mehr erforderlich, lediglich der/die direkte Vorgesetzte ist auf jeden Fall noch am Tage der Erkrankung morgens telefonisch zu informieren. Erst wenn wir die Information durch Sie erhalten, können wir die eAU bei Ihrer Krankenkasse abrufen und betriebsintern dokumentieren.
Für Beschäftigte, die bei einer Krankenkasse privat versichert sind, gilt dies nicht. Hier ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie bisher, mittels des Formulars des behandelnden Arztes nachzuweisen.